Zweck des Gesetzbuchs
Dieses Gesetzbuch regelt das öffentliche Leben auf Survival Island und dient der Wahrung von Sicherheit, Ordnung sowie fairen Rollenspielstrukturen.
Geltungsbereich
Alle Spieler auf der Insel, seien es Zivilisten, Beamte, Gangmitglieder oder normale Bewohner unterliegen den hier festgelegten Gesetzen. Mit dem Betreten des Servers erkennen alle Spieler die verbindliche Gültigkeit und Einhaltung dieses Gesetzbuches an.
Abs. 1.1 – Leben und Freiheit
Jeder Bürger hat das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Diese Rechte dürfen nur durch gesetzliche Maßnahmen eingeschränkt werden.
Strafmaß: nach §2 - Strafgesetz
Abs. 1.2 – Körperliche Unversehrtheit
Jeder Bürger hat Anspruch auf Schutz seines Lebens und Körpers. Willkürliche oder rechtswidrige Gewalt ist strikt untersagt.
Strafmaß: Bußgeld bis 1.000 S$ oder 10 Min. Haft
Abs. 1.3 – Meinungsfreiheit
Die freie Meinungsäußerung ist gewährleistet, solange sie nicht gegen geltendes Recht, die öffentliche Ordnung oder den Frieden auf der Insel verstößt.
Strafmaß: Bußgeld bis 1.000 S$ oder 10 Min. Haft
Abs. 1.4 – Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre jedes Bürgers ist zu achten. Unbefugtes Betreten, Überwachen oder Abhören ist verboten.
Strafmaß: Bußgeld bis 1.500 S$ oder bis zu 30 Min. Haft
Abs. 1.1 – Unruhestiftung
Störung der öffentlichen Ordnung durch Lärm, Provokationen oder unangemessenes Verhalten in bewohnten oder öffentlichen Bereichen.
Strafmaß: Verwarnung oder Geldstrafe bis 150 $, bei Wiederholung bis zu 5 Min Haft.
Abs. 1.2 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Aktiver Widerstand, Verweigerung von Anweisungen von Polizei, Justiz oder Rettungskräften im Einsatz.
Strafmaß: 10–20 Min Haft, zusätzliche Strafe bei tätlichem Angriff.
Abs. 1.3 – Illegale Versammlungen
Spontane, nicht genehmigte Proteste, Demos oder Blockaden, die den öffentlichen Ablauf stören.
Strafmaß: Auflösung + Geldstrafe bis 300 $, ggf. 10 Min Haft bei Eskalation.
Abs. 1.4 – Behinderung von Rettungskräften
Stören, Bedrohen oder Blockieren von Sanitätern oder Feuerwehr im Einsatz.
Strafmaß: Geldstrafe bis 500 $ und 10–15 Min Haft bei Gefahr für Patienten.
Abs. 1.5 – Vortäuschen eines Notfalls
Falsche Notrufe oder absichtliche Fehlinformation zur Ablenkung oder Täuschung von Behörden.
Strafmaß: 5–10 Min Haft + Erstattung von Einsatzkosten.
Abs. 1.6 – Sachbeschädigung
Zerstörung, Beschmierung oder mutwillige Beschädigung von staatlichem oder öffentlichem Eigentum (z. B. Ampeln, Laternen, Fahrzeuge).
Strafmaß: 250 $ Geldstrafe + Reparaturkosten, ggf. 5–10 Min Haft.
Abs. 1.7 – Gefängnisausbruch
Der Versuch oder die Durchführung eines Ausbruchs aus staatlichem Gewahrsam.
Strafmaß: Haftverlängerung um bis zu 40 Minuten.
Abs. 1.8 – Illegale Müllentsorgung
Das Abladen von Abfall, Schrott oder Leichen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche stellt eine Umweltstraftat dar.
Strafmaß: Geldstrafe bis 200 $, bei Gesundheitsgefährdung bis zu 5 Min Haft.
Abs. 2.1 – Körperverletzung
Das vorsätzliche Zufügen von körperlichen Schmerzen oder Verletzungen an einer anderen Person.
Strafmaß: Haftstrafe von 15 bis 30 Minuten, abhängig von Schwere und Folgen der Verletzung.
Abs. 2.2 – Mord
Das vorsätzliche und geplante Töten einer anderen Person ohne rechtfertigenden Grund.
Strafmaß: Haftstrafe von 60 Minuten oder mehr, ggf. lebenslange Haft
Abs. 2.3 – Freiheitsberaubung
Das widerrechtliche Festhalten einer Person gegen ihren Willen oder das Erzwingen von Handlungen durch Drohung oder Gewalt.
Strafmaß: Haftstrafe von 30 bis 60 Minuten, zusätzlich mögliche Erhöhung bei Gewaltanwendung.
Abs. 2.4 – Unterlassene Hilfeleistung
Nichtleisten von Hilfe bei offensichtlichen Notfällen oder unterlassene Kontaktaufnahme mit dem Rettungsdienst.
Strafmaß: Geldstrafe bis 250 $, bei schwerwiegenden Fällen bis 5 Min Haft.
Abs. 2.5 – Nichtmeldung schwerer Straftaten
Wer Kenntnis über schwere Straftaten hat (z. B. Mord, Geiselnahme, Terror) und diese absichtlich nicht meldet, macht sich strafbar.
Strafmaß: Geldstrafe bis 300 $, bei aktiver Vertuschung bis 10 Min Haft.
Abs. 2.6 – Erpressung
Das Erzwingen von Handlungen, Geld oder anderen Vorteilen durch Androhung von Gewalt oder Nachteilen.
Strafmaß: Geldstrafe bis 300 $, bei körperlicher Gewalt bis 10 Min Haft.
Abs. 2.7 – Amtsanmaßung
Das unrechtmäßige Auftreten als Polizist, Richter oder Beamter ohne legitime Befugnis.
Strafmaß: Haft bis zu 30 Minuten.
Abs. 2.8 – Terroristische Handlungen
Anschläge oder koordinierte Gewaltakte gegen Bevölkerung oder Staatsorgane.
Strafmaß: Maximale Haftzeit + Konfiszierung aller Güter.
Abs. 3.1 – Waffenbesitz ohne Lizenz
Der Besitz von Schusswaffen, Sprengwaffen oder militärischer Ausrüstung ohne gültige Waffenlizenz ist verboten.
Strafmaß: Geldstrafe bis zu 500 $ oder 15–30 Minuten Haft, je nach Waffentyp.
Abs. 3.2 – Illegaler Waffenhandel
Das Herstellen, Weitergeben, Verkaufen oder Tauschen von Waffen ohne staatliche Genehmigung stellt eine Straftat dar.
Strafmaß: 30–60 Minuten Haft + Beschlagnahmung aller betroffenen Gegenstände.
Abs. 3.3 – Waffen in der Öffentlichkeit
Das offene oder verdeckte Tragen von Waffen in öffentlichen Zonen (z. B. Stadt, Markt, Gericht) ist verboten – selbst mit Lizenz.
Strafmaß: Verwarnung oder Geldstrafe bis zu 250 $, bei Wiederholung bis zu 10 Minuten Haft.
Abs. 3.4 – Waffenlizenz
Eine Waffenlizenz kann von der Behörde oder dem Justizapparat bei berechtigtem Interesse erteilt werden (z. B. Jäger, Sicherheitsdienst, Händler). Sie ist an Bedingungen gebunden und jederzeit entziehbar.
Strafmaß: 30–60 Minuten Haft, bei Personenschaden zusätzlich Körperverletzung oder Mord.
Entzug der Lizenz, Geldstrafe, ggf. Haft.
Abs. 3.5 – Missbrauch von Waffen
Bestimmte Waffen und Gegenstände gelten als grundsätzlich verboten und dürfen weder besessen noch gehandelt werden.
Dazu zählen:
Sprengsätze (C4)
Raketen-/Granatwerfer
Flammenwerfer
Giftstoffe
Selbstgebaute Kriegswaffen
Strafmaß: Haftstrafe von 60 Minuten oder mehr, vollständige Entwaffnung, mögliche Gerichtsverhandlung.
Abs. 4.1 – Erlaubter Drogenbesitz
Der Besitz von Cannabis ist in begrenztem Umfang erlaubt:
In der Öffentlichkeit: bis zu 10 g oder 10 Joints
In privaten Räumen: bis zu 25 g
Strafmaß: Bußgeld bis 2.000 S$ + Beschlagnahmung
Abs. 4.2 – Verkauf und Abgabe von Cannabis
Der Verkauf oder die Weitergabe von Cannabis ist ausschließlich in lizenzierten Shops oder Apotheken gestattet. Jeglicher Straßenhandel oder Verkauf ohne Genehmigung ist untersagt.
Strafmaß: Bußgeld bis 6.000 S$, Lizenzentzug
Abs. 4.3 – Verbotene Substanzen
Alle anderen Betäubungsmittel (z. B. Methamphetamin, Kokain, LSD, synthetische Drogen) sind vollständig verboten, sofern keine medizinische Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Strafmaß: Bußgeld bis 10.000 S$, Freiheitsstrafe + Beschlagnahmung aller Substanzen
Abs. 4.4 – Öffentlicher Konsum
Der Konsum von Cannabis in öffentlichen Bereichen ist nur in ausgewiesenen Zonen gestattet (z. B. Raucherbereiche). In Behörden, Marktplätzen, und bei offiziellen Veranstaltungen ist er untersagt.
Strafmaß: Bußgeld bis 1.500 S$, ggf. Platzverweis oder Verwarnung
Abs. 4.5 – Herstellung & Verarbeitung
Die Herstellung, Verarbeitung oder Veredelung von Drogen (z. B. in Laboren oder Grow-Räumen) ist strengstens verboten.
Strafmaß: 60 Minuten Haft + Zwangsschließung der Einrichtung
Abs. 4.6 – Handel & Transport von Substanzen
Handel, Transport oder Weitergabe illegaler Drogen wird unabhängig von der Menge strafrechtlich verfolgt.
Strafmaß: 45–60 Minuten Haft
Abs. 4.7 – Transport & Schmuggel
Das Transportieren von Drogen über die Insel insbesondere über Gewässer, Luft oder Tunnelanlagen wird als Schmuggel gewertet.
Strafmaß: 30–60 Minuten Haft + Beschlagnahmung aller beteiligten Fahrzeuge & Ausrüstung
Abs. 4.8 – Medizinische Nutzung
Bestimmte Betäubungsmittel dürfen ausschließlich auf ärztliche Verordnung in Apotheken oder medizinischen Einrichtungen verabreicht werden. Missbrauch oder Fälschung von Rezepten ist strafbar.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis 48 Stunden, Bußgeld bis 5.000 S$
Abs. 1.1 – Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Die Exekutive hat die Pflicht, die öffentliche Ordnung sowie die Sicherheit der Bevölkerung jederzeit aufrechtzuerhalten.
Strafmaß: Bußgeld bis 500 S$ oder bis zu 10 Minuten Haft.
Abs. 1.2 – Strafverfolgung und Prävention
Straftaten und Gesetzesbrüche sind durch die zuständigen Behörden aktiv zu verhindern und konsequent zu verfolgen.
Strafmaß: Bußgeld bis 800 S$ oder bis zu 15 Minuten Haft.
Abs. 1.3 – Schutz von Bürgern und Eigentum
Der Schutz der Bevölkerung sowie des öffentlichen Eigentums ist vorrangige Aufgabe aller staatlichen Kräfte.
Strafmaß: Bußgeld bis 1.000 S$ oder bis zu 30 Minuten Haft.
Abs. 2.1 – Durchsuchungs und Festnahmerecht
Die Polizei ist befugt, Personen, die im dringenden Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, anzuhalten, zu kontrollieren, zu durchsuchen sowie vorläufig festzunehmen.
Strafmaß: Bußgeld bis 1.000 S$ oder bis zu 20 Minuten Haft.
Abs. 2.2 – Festnahme ohne richterlichen Beschluss
Eine vorläufige Festnahme ist bei begründetem Tatverdacht für maximal 30 Minuten zulässig. Eine längere Inhaftierung bedarf eines richterlichen Beschlusses.
Strafmaß: Disziplinarmaßnahmen für Beamte, Bußgeld bis 1.500 S$.
Abs. 2.3 – Einsatz von Gewaltmitteln
Der Einsatz von physischer Gewalt durch Polizeikräfte ist ausschließlich als letztes Mittel zulässig und muss stets verhältnismäßig zur Bedrohungslage sein.
Strafmaß: Bußgeld bis 2.000 S$, Dienstsuspendierung oder Entlassung aus dem Polizeidienst.
Abs. 3.1 – Strafgerichtsbarkeit
Straftaten werden durch einen zuständigen Richter oder eine Richterin beurteilt, sofern die gerichtliche Struktur der Insel dies zulässt.
Strafmaß: Missachtung richterlicher Entscheidungen kann mit Bußgeldern bis 2.000 S$ oder Haft bis zu 30 Minuten geahndet werden.
Abs. 3.2 – Pflicht zur Mitwirkung
Bürger sind verpflichtet, bei laufenden Ermittlungen wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sofern kein rechtlich begründetes Aussageverweigerungsrecht besteht.
Strafmaß: Bußgeld bis 1.500 S$, ggf. Behinderung der Justiz mit weiterführenden Konsequenzen.
Abs. 3.3 – Beweisführung
Beweise müssen im Rahmen des RP erbracht werden. Zulässig sind z. B. Screenshots, Videoaufnahmen oder glaubwürdige Zeugenaussagen. Metagaming ist untersagt.
Strafmaß: Falschaussagen oder fehlerhafte Beweisführung kann mit einem Bußgeld bis 2.000 S$ oder Haftstafe belegt werden.
Abs. 3.4 – Urteilsvollstreckung
Das Urteil wird durch einen zuständigen Richter gefällt und ist durch die Polizei oder Vollzugsbehörde umzusetzen.
Strafmaß: Nichtumsetzung durch Beamte kann mit Bußgeld bis 1.500 S$ oder dienstrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Abs. 4.1 – Einleitung des Verfahrens
Ein Strafverfahren beginnt mit einer formellen Anzeige oder Anklage durch die Polizei oder einen zuständigen Staatsanwalt.
Strafmaß: Nichtbeachtung führt zu Verfahrensverzögerungen und kann mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden.
Abs. 4.2 – Recht auf Verteidigung
Der Angeklagte hat das Recht, sich selbst zu verteidigen oder eine befugte Person als Anwalt im Rollenspiel zu benennen.
Strafmaß: Verweigerung dieses Rechts kann zur Wiederaufnahme des Verfahrens oder zur Aufhebung des Urteils führen.
Abs. 4.3 – Berufungsrecht
Jede verurteilte Partei hat das Recht, das Urteil innerhalb von 24 Stunden bei einer höheren Instanz (z. B. Verwaltungsleitung) anzufechten.
Strafmaß: Nichtbeachtung der Frist führt zum Verlust des Berufungsrechts.
Abs. 4.4 – Dokumentationspflicht
Alle richterlichen Urteile müssen im vorgesehenen Discord-Channel vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Strafmaß: Unterlassung führt zu Verfahrensungültigkeit und Bußgeld bis 2.000 S$ für zuständige Beamte oder Richter.
Abs. 1.1 – Gewerbeanmeldung
Jede gewerbliche Tätigkeit – insbesondere Handel, Produktion, Dienstleistungen oder Wiederverkauf erfordert eine offizielle Anmeldung bei der zuständigen Behörde.
Strafmaß: Bußgeld bis 1.000 S$, Stilllegung des Betriebs, ggf. Beschlagnahmung der Waren.
Abs. 1.2 – Steuerpflicht
Gewerbetreibende sind verpflichtet, regelmäßig Steuern an den Staat zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem Umsatz und wird von der Spielleitung oder dem Justiz-/Finanzsystem festgelegt.
Strafmaß: Bußgeld bis 2.000 S$ sowie Rückzahlung der ausstehenden Beträge.
Abs. 1.3 – Handelszonen und Marktflächen
Der Verkauf von Waren ist ausschließlich offiziell genehmigten Händlern erlaubt. Handel durch einen Automaten bedarf einer Sondererlaubnis.
Strafmaß: Verkaufsverbot, Automatenauflösung, Bußgeld bis 800 S$
Abs. 2.1 – Steuerbetrug
Bei vorsätzlichem Steuerbetrug oder Manipulation der Abgabenhöhe liegt eine schwere Wirtschaftsstrafsache vor.
Strafmaß: Bußgeld bis 2.500 S$, Freiheitsstrafe bis zu 30 Minuten.
Abs. 2.2 – Lizenzpflichtiger Handel
Der Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoffen sowie verschreibungspflichtigen Medikamenten ist nur mit behördlicher Sonderlizenz zulässig.
Strafmaß: Beschlagnahmung, Bußgeld bis 2.500 S$, Freiheitsstrafe bis zu 30 Minuten.
Abs. 2.3 – Marktmanipulation
Das gezielte Erhöhen von Preisen zur Ausnutzung von Notlagen oder künstlicher Nachfrage ist untersagt.
Strafmaß: Verwarnung bei Erstverstoß, danach Bußgeld bis 1.500 S$ und temporäres Handelsverbot.
Abs. 2.4 – Kartellbildung & Marktmonopol
Die Bildung von Preisabsprachen, künstlicher Verknappung oder marktbeherrschender Stellungen ist verboten.
Strafmaß: Zerschlagung des Kartells, Rückzahlung ungerechtfertigter Gewinne, Sperrung aller beteiligten Handelskonten.
Abs. 1.1 – Erwerb von Eigentum
Immobilien, Fahrzeuge sowie sonstiges hochwertiges Eigentum dürfen ausschließlich durch rechtmäßige und nachweisbare Mittel erworben werden.
Strafmaß: Bußgeld bis 2.000 S$, Rückgabe des Eigentums, ggf. Freiheitsstrafe bis zu 30 Minuten.
Abs. 1.2 – Beschlagnahmung und Enteignung
Eigentum darf nur bei konkretem Verdacht auf eine Straftat und ausschließlich auf richterliche Anordnung hin beschlagnahmt oder enteignet werden.
Strafmaß: Disziplinarmaßnahme, Bußgeld bis 3.000 S$, Freiheitsstrafe bis zu 30 Minuten.
Abs. 2.1 – Diebstahl
Die unrechtmäßige Aneignung fremden Eigentums ohne Anwendung körperlicher Gewalt ist untersagt.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 20 Minuten oder Bußgeld bis 1.000 S$.
Abs. 2.2 – Einbruch und Hausfriedensbruch
Das widerrechtliche Eindringen in fremde Gebäude, Basen oder abgesperrte Grundstücke ist verboten.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 30 Minuten sowie ggf. Verpflichtung zum Schadensersatz.
Abs. 2.3 – Raub und bewaffneter Überfall
Der Einsatz von Gewalt, Waffengewalt oder Drohmitteln zur Entwendung fremden Eigentums stellt eine schwere Straftat dar.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 40 Minuten, Bußgeld bis 2.000 S$, ggf. Entwaffnung und Lizenzentzug.
Abs. 3.1 – Öffentliche Bereiche
Das Errichten jeglicher Strukturen über oder unmittelbar an öffentlichen Wegen ist strengstens untersagt.
Strafe: Bußgeld bis 2.000 S$ & Rückbauanordnung mit Frist von max. 24 Stunden.
Abs. 3.2 – Bauverbot & Baustopp
Ein offizieller Baustopp kann durch die Stadtverwaltung oder Polizei verhängt werden. Der Weiterbau nach Erlass eines Baustopps ist untersagt. Und kann nur durch die genehmigung zum weiterbauen beendet werden.
Strafe: Bußgeld bis 2.000 S$, sofortiger Abriss durch Admins, Sperre für Neubauten.
Abs. 3.3 – Mehrfachbauten zur Ausnutzung
Das bewusste Errichten mehrerer Basen durch denselben Spieler oder dieselbe Fraktion mit dem Ziel der Flächenblockade oder Ressourcenmonopolisierung ist untersagt.
Strafe: Bußgeld bis 3.000 S$, Abriss der überzähligen Bauten, temporärer Entzug des Baurechts.
Abs. 3.4 – Kennzeichnungspflicht
Jedes errichtete Gebäude ist deutlich sichtbar mit dem Namen des Eigentümers oder Betreibers zu kennzeichnen.
Strafe: Verwarnung mit 24h-Frist, danach Bußgeld bis 1.000 S$ und ggf. Einschränkung der Gebäudenutzung.
Abs. 3.5 – Einwurfkastenpflicht
Ein Einwurfkasten ist am Eingangsbereich jedes Gebäudes verpflichtend anzubringen, um die schriftliche Kontaktaufnahme durch Behörden oder Dritte zu ermöglichen.
Strafe: Verwarnung mit 24h-Frist, danach Bußgeld bis 1.000 S$.
Abs. 4.1 – Zwangsräumung
Zwangsräumungen oder die Beschlagnahmung einer Immobilie (z. B. Base, Gebäude, Lager) dürfen ausschließlich mit gültigem richterlichem Beschluss erfolgen.
Strafe: Unrechtmäßige Räumung: Bußgeld bis 3.000 S$, Schadensersatzpflicht gegenüber dem Betroffenen.
Abs. 4.2 – Eigentumsverletzung
Das wiederholte Betreten, Blockieren, Belagern oder Anbauen an fremdem Eigentum ohne ausdrückliche Einwilligung des Besitzers stellt eine Besitzstörung dar.
Strafe: Bußgeld bis 2.000 S$, ggf. Unterlassungsverfügung und Rückbauanordnung.
Abs. 4.3 – Pflicht zur Beseitigung
Eigentümer sind verpflichtet, verlassene, ungenutzte oder funktionslose Gebäude eigenständig zu entfernen oder diese bei der Verwaltung als aufgegeben zu melden.
Die Stadt behält sich das Recht vor, ungemeldete Ruinen ohne Vorwarnung abzureißen.
Strafe: Abrisskosten zu Lasten des Eigentümers, zusätzlich Bußgeld bis 1.500 S$.
Abs. 4.4 – Unrechtmäßige Besitzübernahme
Das eigenmächtige Inbesitznehmen fremder oder herrenlos geglaubter Gebäude, etwa durch Umbau, Aneignung oder gewaltsames Eindringen, ist untersagt.
Strafe: Rückgabe des Objekts, Bußgeld bis 3.000 S$, ggf. strafrechtliche Verfolgung.
Abs. 1.1 – Pflichten staatlicher Bediensteter
Mitglieder staatlicher Berufe sind verpflichtet, während ihres aktiven Dienstes die geltenden Gesetze einzuhalten und deren Durchsetzung unparteiisch sowie rechtskonform zu gewährleisten.
Strafe: Disziplinarverfahren, Bußgeld bis 2.000 S$, bei Wiederholung Amtsenthebung und strafrechtliche Verfolgung.
Abs. 1.2 – Missbrauch von Amtsbefugnissen
Der Missbrauch dienstlicher Informationen, Befugnisse oder Ressourcen zum eigenen Vorteil oder zur Benachteiligung Dritter ist strengstens untersagt.
Strafe: Amtsenthebung, Bußgeld bis 5.000 S$, strafrechtliche Verfolgung.
Abs. 2.1 – Waffenverbot
Rettungsdienstbeamte dürfen ausschließlich einen Taser zum Schutz vor Personen sowie eine Handfeuerwaffe zum Schutz vor wilden Tieren führen. Jeglicher darüber hinausgehende Waffenbesitz ist untersagt.
Strafe: Verwarnung, Bußgeld bis 1.000 S$, bei Wiederholung Aussetzung der Dienstbefugnis oder Berufsverbot.
Abs. 2.2 – Neutralitätspflicht
Rettungsdienstbeamte haben sich in bewaffneten Auseinandersetzungen strikt neutral zu verhalten und dürfen nicht aktiv eingreifen. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die medizinische Versorgung aller Beteiligten.
Strafe: Bußgeld bis 1.500 S$, Disziplinarmaßnahmen oder temporäre Dienstenthebung.
Abs. 2.3 – Todeszeitpunkt
Rettungsdienstbeamte sind befugt, den Todeszeitpunkt von verstorbenen Personen festzustellen und diesen offiziell zu dokumentieren.
Falschangaben oder Manipulationen sind untersagt.
Strafe: Disziplinarverfahren, Bußgeld bis 1.000 S$.
Abs. 3.1 – Lost Island
Lost Island ist ein klar abgegrenztes Sondergebiet auf der Karte mit eigenen Risiken und Regelungen. Der Zutritt sowie Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung.
Strafe: Unbefugtes Betreten kann mit einem Bußgeld bis 500 S$ geahndet werden.
Abs. 3.2 – Transportverbot
Der unerlaubte Transport von Waren oder Gütern von Lost Island zur Hauptinsel ist strengstens verboten.
Strafe: Beschlagnahmung der Waren, Freiheitsstrafe bis zu 72 Stunden, zusätzlich Bußgeld bis 5.000 S$.
Abs. 4.1 – Katastrophenlagen
Katastrophen wie Naturereignisse, Terrorbedrohungen oder ähnliche Ereignisse, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen, sind sofort zu melden. Anweisungen der Behörden sind zwingend zu befolgen.
Strafe: Bußgeld bis 3.000 S$ oder Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden.
Abs. 4.2 – Ausrufung des Ausnahmezustands
Nur der Bürgermeister oder die Stadtverwaltung sind befugt, den Ausnahmezustand auszurufen. Dieser ermöglicht erweiterte Maßnahmen wie Ausgangssperren und Kontrollen.
Strafe: Unbefugte Ausrufung führt zu Amtsenthebung und strafrechtlichen Konsequenzen.
Abs. 4.3 – Wiederherstellung der Normalität
Nach Beendigung des Ausnahmezustands sind Behörden verpflichtet, die öffentliche Ordnung unverzüglich wiederherzustellen und die Bevölkerung entsprechend zu informieren.
Strafe: Missachtung führt zu Disziplinarmaßnahmen und Bußgeldern.
Abs. 5.1 – Gesetzesänderungen
Dieses Gesetzbuch kann jederzeit vom Bürgermeister oder vom IslandTeam überarbeitet und angepasst werden. Änderungen bedürfen jedoch der vorherigen Absprache mit dem CEO und müssen der Bevölkerung formell bekanntgegeben werden.
Abs. 5.2 – Inkrafttreten von Änderungen
Gesetzesänderungen treten unmittelbar nach formeller Bekanntgabe in Kraft, sofern kein abweichendes Datum festgelegt wurde.